Vorsicht bei Baumfällarbeiten!
Es ist Herbst, die Zeit der Baumfällarbeiten beginnt wieder. Dabei gibt es aber einiges zu beachten.
Sehr häufig werden Baumfällarbeiten durch die Kommunen veranlasst. An Privatgrundstücken sind die Eigentümer jedoch selbst verpflichtet, dem Baumfällen nachzukommen, einen Baumfäller hierfür zu beauftragen und für die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen. Darüber hinaus ist es natürlich auch mehr als wichtig, den richtigen Baum bzw. die richtigen Bäume zu fällen.
Wie kann denn das passieren, dass der falsche Baum fällt, werden Sie sich jetzt fragen?! Nichts ist unmöglich!
Doch wer kommt für den Schaden auf?
Die Haftpflichtversicherung des Grundstückseigentümers! Dieser ist laut Oberlandesgericht Oldenburg dafür verantwortlich, dass der richtige Baum gefällt wird und somit nicht fremdes Leben in Gefahr gerät.
Das OLG Oldenburg kam zu dem Urteil (Aktenzeichen 5 U 25/14) im Mai dieses Jahres, nachdem die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr von einem Grundstückseigentümer Schadensersatz verlangte, der versehentlich (davon geht man aus) Bäume fällen ließ, die Landeseigentum waren. Der Eigentümer beauftragte seine Haftpflichtversicherung, die sich zunächst verweigerte, nun aber durch das Gerichtsurteil dennoch zur Zahlung der Leistung beauftragt wurde.
Quelle: http://immo1.buhl.de/immobilien-news/item/1872-haftpflichtversicherung-bei-baumf%E4llarbeiten