Mietminderung nach Modernisierung

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In einem Haus in Berlin wurden Wohnungen modernisiert bzw. anschließend die Mietzahlungen der Mieter erhöht. Beides wurde im Vorfeld angekündigt. So weit – so gut.

Im Zuge dieser Modernisierung wurden jedoch auch kleinere Fenster eingebaut. Dadurch verschlechterten sich die Lichtverhältnisse in den Wohnungen. Grund genug für einen Mieter, die Miete zu mindern, die zunächst bezahlte Mieterhöhung zurückzufordern und beim Landgericht Berlin gegen die Mieterhöhung zu klagen.

Der Mann erhielt Recht. Die Richter stimmten dem Mieter zu, dass die Verkleinerung der Fenster und die damit schlechteren Lichtverhältnisse die Wohnsituation nicht verbessern würden. Sie gewährten ihm eine Mietminderung von insgesamt sage und schreibe 24% (3% pro Fenster)!

Fazit: Nicht jede Modernisierung ist mit dem Adjektiv „moderner“ zu versehen. Dadurch muss sie auch nicht zwingend geduldet bzw. mittels einer Mieterhöhung geschuldet sein. Dass die Wohnsituation sich allerdings tatsächlich verschlechtert hat, muss vor Gericht jedoch sicher nachgewiesen werden.

 

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